- - - - -

Alpsennerei-Beratung

Die muva kempten GmbH bietet durch unseren Außendienstmitarbeiter Norbert Flach eine umfassende Beratung für Alpsennereien an. Als Inverkehrbringer von Lebensmitteln haben Alpsennereien zahlreiche Anforderungen zu erfüllen und müssen die gesetzlich  geforderten Maßnahmen sicher und praktikabel umsetzen. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Beratungs- und Dienstleistungen: 

Untersuchungen

Käsebeprobung
Die VO (EG) Nr. 2073/2005 definiert die mikrobiologischen Kriterien für Lebensmittel. Pro Alpsaison sollte daher eine Käsebeprobung stattfinden. Um den Ablauf möglichst einfach zu gestalten, bietet die muva kempten GmbH, in Zusammenarbeit mit dem Alpwirtschaftlichen Verein Allgäu (AVA), den Transport der Käseproben an. Dazu werden in Kürze Termine und Sammelstellen bekannt gegeben. Um Verwechslungen ausschließen zu können, muss die Käseprobe eindeutig zusammen mit dem Auftragsschreiben gekennzeichnet werden. Die muva kempten GmbH untersucht diese Proben nach den Anforderungen der VO (EG) Nr. 2073/2005 und teilt dem Auftraggeber die Ergebnisse mit. 

Trinkwasser
Das Trinkwasser muss einmal jährlich durch einen nach Trinkwasser-Verordnung zugelassenen Probenehmer gezogen und nach den Vorgaben der zuständigen Behörde in einem Labor untersucht werden. Unsere geschulten Fachberater der muva kempten GmbH dürfen diese anerkannte Probeziehung durchführen

Schulungsanforderungen
Gemäß Infektionsschutzgesetz besteht eine regelmäßige Belehrungspflicht für Personen, die mit Lebensmitteln umgehen. Im Rahmen des Alpsennereikurses wird ein Vertreter der Molkereischule (LVFZ Kempten) nach den Kriterien des Infektionsschutzgesetzes eine Infektionsschutzbelehrung nach § 43 Abs. 1 durchführen. In einem weiteren Vortragsteil von den Fachberatern der muva kempten  wird unter anderem eine Schulung zum Thema Hygiene abgehalten.

HACCP
Für ein vereinfachtes HACCP-Konzept stellt die muva kempten GmbH ein  Produktionskontrollblatt zur Verfügung. Diese Vorlage muss für den jeweiligen Betrieb angepasst und ausgefüllt werden. Diese Vorlage kann über den Alpsennereikurs oder per E-Mail an fachberater(at)muva.de bezogen werden. 

Die Erstellung eines individuellen HACCP-Konzepts und die entsprechende Beratung kann im Rahmen des Förderprogramms vor Ort erfolgen. Die Sorgfaltspflicht des Alpsenners beinhaltet ebenso eine Dokumentationspflicht (HACCP-Konzept, Reinigungsplan, Schädlingsbekämpfung, etc.), die  bei der Beratung vor Ort erörtert werden kann.

 

Wissenswertes: Was Alpsennereien beachten müssen

  • Butter muss aus ausreichend erhitztem oder gesäuertem Rahm hergestellt sein. 
  • Die Rohmilchabgabe muss entsprechend den Kriterien des Informationsblatts der Regierung von Schwaben erfolgen. 
  • Wichtige Gesetztestexte finden Sie auf der Homepage des Alpwirtschaftlichen Vereins. 

 

Die Alpsennereien werden durch den Alpwirtschaftlichen Verein Allgäu (AVA) (Blättle) und durch die Fachberater der muva kempten GmbH anlässlich des Bergkäseausstichs über die möglichen Förderangebote informiert. Eine entsprechende Beratung vor Ort muss aktiv durch die Alpsennereien direkt bei den Fachberatern fachberater(at)muva.de oder Telefon 0831 5290-0 sobald wie möglich angefordert werden.

 

Ansprechpartner

Norbert Flach

Fachberater

Tel. +49 (0) 831/5290-219
norbert.flach(at)muva.de