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Die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV) regelt auf europäischer Ebene die Kennzeichnung von Lebensmitteln. 
Aufgrund dieser Verordnung müssen die wichtigsten Informationen über Lebensmittel einheitlich auf deren Verpackungen angegeben werden.

Unter anderem ist die Deklaration der Nährwerte entsprechend den Vorgaben der LMIV verpflichtend, so dass auf einen Blick der Brennwert bzw. Energiegehalt, der Gehalt an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz erkennbar ist.

Für eine gute Vergleichbarkeit von Lebensmitteln müssen diese Nährwerte grundsätzlich auf 100 g bzw. 100 ml des Lebensmittels bezogen werden. 

Wir überprüfen für Sie gerne die deklarierten Nährwert-Angaben. 
Unsere Experten stehen Ihnen dabei beratend zur Seite. 

Ansprechpartner

Dr. Fred Braun

Abteilungsleitung Chemie

Tel. +49 (0) 831/5290-354
fred.braun(at)muva.de

Lebensmittelchemiker, Leiter der Abteilung Chemie, Sachverständiger für die Untersuchung von amtlichen Gegenproben, Mitglied in internationalen und nationalen Arbeitsgruppen zur Standardisierung und Methodenentwicklung sowie Lebensmittelrecht, DLG Prüfbevollmächtigter für Dauermilcherzeugnisse und Kasein.

Anna-Lena Schlammer

Abteilung Chemie

Tel. +49 (0) 831/5290-383 
anna-lena.schlammer(at)muva.de

Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin, stellvertretende Bereichsleitung milchwirtschaftliche Chemie / Lebensmittelchemie, Laborleitung für den Bereich Elektrophorese und Allergenanalytik. Mitarbeit in den Bereichen Verkehrsfähigkeitsbeurteilung / Kennzeichnungsprüfung und Sensorik, Referentin bei muva-Seminaren zur Lebensmittelkennzeichnung.