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Die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV) regelt auf europäischer Ebene die Kennzeichnung von Lebensmitteln. 
Aufgrund dieser Verordnung müssen die wichtigsten Informationen über Lebensmittel einheitlich auf deren Verpackungen angegeben werden.

Unter anderem ist die Deklaration der Nährwerte entsprechend den Vorgaben der LMIV verpflichtend, so dass auf einen Blick der Brennwert bzw. Energiegehalt, der Gehalt an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz erkennbar ist.

Für eine gute Vergleichbarkeit von Lebensmitteln müssen diese Nährwerte grundsätzlich auf 100 g bzw. 100 ml des Lebensmittels bezogen werden. 

Wir überprüfen für Sie gerne die deklarierten Nährwert-Angaben. 
Unsere Experten stehen Ihnen dabei beratend zur Seite. 

Ansprechpartner

Anna-Lena Schlammer

Abteilungsleitung Chemie

Tel. +49 (0) 831/5290-383 
anna-lena.schlammer(at)muva.de

Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin, seit November 2019 in der muva tätig, zunächst im Bereich Verkehrsfähigkeitsbeurteilung/Kennzeichnung. Ab Mai 2022 stellv. Abteilungsbereichsleitung Lebensmittelchemie, seit Juli 2025 Abteilungsleitung Chemie. Mitglied in nationalen und internationalen Arbeitsgruppen zur Standardisierung und Methodenentwicklung, Mitarbeit in den Bereichen Verkehrsfähigkeitsbeurteilung / Kennzeichnungsprüfung und Sensorik.

Daniel Thoma

Stellv. Abteilungsleitung Chemie

Tel. +49 (0) 831/5290-354
daniel.thoma(at)muva.de

Dipl.-Ing. (FH), Schwerpunkt „Pharmazeutische Chemie“. Seit 2016 in der muva in den Bereichen Lebensmittelchemie, Elektrophorese und Allergenanalytik. 
Ab August 2024 Laborleitung Elektrophorese und Allergenanalytik. Ab Juli 2025 stellvertretende Abteilungsleitung Chemie.