Die neue Version 8 des IFS (International Food Standard) ist seit dem 01.01.2024 verpflichtend.
Für die Überarbeitung des erst im Juli 2021 eingeführte IFS Food 7 wurden die Erfahrungen verschiedener Stakeholder berücksichtigt. Die Praxiserfahrungen wurden genutzt, um mit der IFS Food Version 8 in der Formulierung konsistenter und präziser zu sein, das Bewertungssystem zu überarbeiten und einige Kriterien neu zuzuordnen. Dies entspricht nun besser dem praktischen Auditablauf. Auch die IFS Doktrin, ein begleitendes Dokument mit Erläuterungen und Interpretationshilfen zu den Anforderungen des Standards, wurde überarbeitet. Dies soll Klarheit, Lesbarkeit und Praktikabilität verbessern.
Beratung von außen hilft
Verändern sich Produkte oder werden neu entwickelt, muss dies ordnungsgemäß aufgezeichnet werden. Der Anforderungskatalog schreibt unter 4.3.3 vor: „Der Entwicklungs- und/oder Änderungsprozess führt zu Spezifikationen über Rezeptur, Nachbearbeitung (Rework), Verpackungsmaterialien und Herstellungsprozessen und erfüllt die Anforderungen bezüglich Lebensmittelsicherheit, Produktqualität, -legalität, -authentizität sowie Kundenanforderungen. Dazu gehören Werksversuche, Produkttests und Prozessüberwachung. Der Verlauf und die Ergebnisse der Produktentwicklung sind aufzuzeichnen.“
Diese und weitere Anforderungen verlangen ein umfangreiches Knowhow von den entsprechenden Mitarbeitern. Beratung von außen hilft, Zeit einzusparen und einer Betriebsblindheit vorzubeugen.