Informationen zur Legionellenprüfung in Trinkwasserinstallationen
Mit der Veröffentlichung der aktualisierten Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA) vom 13.10.2025 wurden die Anforderungen an die „Systemischen Untersuchungen von Trinkwasserinstallationen auf Legionellen nach Trinkwasserverordnung“ präzisiert.
Wichtiger Hinweis vorab: An der handwerklichen Technik der Probenahme ändert sich nichts. Die Verfahren nach DIN EN ISO bleiben identisch. Die Neuerungen betreffen primär die rechtliche Einordnung der Ergebnisse und die Dokumentationspflichten.
Die Änderungen der neuen UBA-Empfehlung werden mit der Novellierung der Trinkwasserverordnung in Kraft treten.
1. Präzisierte Begriffsdefinitionen
Die neue Fassung der TrinkwV legt gesteigerten Wert auf eine fachlich fundierte Differenzierung der Befunde. Hierbei wird strikt unterschieden zwischen:
- Systematische Untersuchung: Der organisatorische Rahmen für die geplante, turnusmäßige Überprüfung der gesamten Installation an repräsentativen Stellen zur Prüfung des technischen Maßnahmenwertes.
- Systemische Kontamination: Befunde, die den zentralen Teil der Anlage betreffen (z. B. Erwärmer, Speicher oder Steigleitungen). Hierbei ist die Erfassung der Temperaturen an jeder einzelnen Entnahmestelle essenziell für die Bewertung.
- Lokale Kontamination: Befunde, die auf die unmittelbare Peripherie beschränkt sind (z. B. defekte Armaturen oder selten genutzte Auslässe).
2. Besonderheiten in medizinischen Hochrisikobereichen
Für medizinische Einrichtungen mit besonders vulnerablen Patientengruppen (z. B. Onkologie, Intensivmedizin) gelten verschärfte Schutzziele:
- Gefahrenwert von 2 KBE/100 ml: In diesen sensiblen Bereichen wird eine systemische Abwesenheit gefordert. Bereits ab der Nachweisgrenze von 2 KBE/100 ml gilt die Installation als gefährdet.
- Handlungspflicht der Betreiber: Es obliegt der medizinischen Einrichtung (Betreiber), bei Erreichen dieses Gefahrenwertes unverzüglich eigenverantwortlich Maßnahmen einzuleiten (z. B. Installation endständiger Filter, Nutzungseinschränkungen oder Risikoabschätzungen). Wir liefern hierzu durch unsere präzise Probenahme und Analyse die notwendige Entscheidungsgrundlage.
Unser Service für Sie
Wir stellen sicher, dass alle Untersuchungen und Protokolle den aktuellen rechtlichen Anforderungen der UBA-Empfehlung vom 13.10.2025 entsprechen. So erhalten Sie die notwendige Sicherheit für den Betrieb Ihrer Trinkwasserinstallation – bei gewohnt professioneller Durchführung vor Ort.
Bildquelle: muva kempten GmbH

