Mit der Änderungsverordnung (EU) 2024/1987 zur Europäischen Kontaminanten-Verordnung (EU) 2023/915 wurden erstmals für einige pflanzliche Lebensmittel Grenzwerte für Nickel in der Verordnung aufgenommen. Für folgende Produktgruppen wurden Höchstgehalte für Nickel eingeführt:
• Schalenfrüchte
• bestimmte Gemüsearten (Wurzel- und Knollengemüse, Zwiebelgemüse, Fruchtgemüse, Kohlgemüse, Blattgemüse, Hülsengemüse, Stängelgemüse)
• frische Kräuter
• Seetang
• Hülsenfrüchte
• bestimmte Ölsaaten (Sonnenblumenkerne, Erdnüsse, Sojabohnen)
• Kakaopulver und Schokolade
• Babynahrung (Säuglingsnahrungen, Getreidebeikost und andere Beikost)
• Fruchtsäfte/Fruchtnektare/Gemüsesäfte
• Getreide und Pseudogetreide (Höchstgehalte werden im Juli 2026 in Kraft treten)
Für die Hersteller veganer Milchalternativen und Milchprodukten mit Schokoanteil kann es relevant werden, entsprechende Kontrollen einiger Rohstoffe in die Monitoring-/Probenahmepläne mit aufzunehmen.
Im Rahmen der Rohstoff-, Zwischenprodukt- und Endproduktkontrollen kann die muva kempten GmbH bei der sonstigen Schwermetallanalytik, die Untersuchung auf Nickel mit anbieten.
Kontaktieren Sie unseren Ansprechpartner Ingo Piccon, wir helfen Ihnen gerne weiter!
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