Blei zählt zu den Schwermetallen, die aufgrund ihrer Toxizität eine ernsthafte Bedrohung für Mensch und Umwelt darstellen. Aus diesem Grund wurden in den letzten Jahrzehnten im öffentlichen Versorgungsnetz sämtliche Bleileitungen ausgetauscht. Gemäß der neuen Trinkwasserverordnung vom 24.06.2023 müssen im Rahmen einer Übergangsfrist alle bestehenden Bleileitungen ausgetauscht oder stillgelegt werden. Gleichzeitig wurde der Grenzwert von 10 auf 5 Mikrogramm pro Liter verringert.
In Gebäuden, die vor 1973 errichtet wurden, besteht die Möglichkeit, dass Bleileitungen verbaut sind. Neben den Leitungen können auch alte Armaturen oder sogenanntes Stagnationswasser (Wasser, das längere Zeit in der Leitung steht) zu erhöhten Bleiwerten führen.
Möchten Sie die Qualität Ihres Trinkwassers überprüfen und den Bleigehalt kontrollieren lassen? Dann kontaktieren Sie unsere Ansprechpartner, wir helfen Ihnen gerne weiter!
Wenn eine Überschreitung des Grenzwertes im Trinkwasser festgestellt wird, muss Abhilfe – letztlich durch das Entfernen der Bleileitungen – geschaffen werden.
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